Ab 1.6. 2017 SIND GÜLTIGE NEUE RECHTSVORSCHRIFTEN IM ÜBERTRAGUNG VON FAHRZEUGEN! Hier sind die wichtigsten Änderungen (Gilt nur für Fahrzeuge mit der Registrierungsnummer): 1. FÜR DIE AUSFUHR VON FAHRZEUGEN IM AUSLAND MÜSSEN SIE DAS FAHRZEUG-REGISTRIERUNGSPROTOKOLL MÜSSEN (Kontrolle am Bahnhof der technischen Kontrolle). Bitte beachten Sie diese Tatsache, wenn Sie gebrochene Fahrzeuge oder Fahrzeuge ohne gültige technische Kontrollen kaufen, für die diese Änderung auch gilt! 2. Das Fahrzeugregistrierungsprotokoll hat eine neue Gültigkeit von 30 Tagen (bisher 14 Tage)